RS OGH 2000/2/24 6Ob25/00w, 4Ob170/18f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.02.2000
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Norm

ABGB §914 IIId
ZPO §502 HI2
MRG §29 Abs4

Rechtssatz

Ob die Streitteile eine wirksame Verlängerung des Bestandvertrages (ohne Befristung) mündlich vereinbart haben, richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles; dieser Frage kommt keine darüber hinausgehende Bedeutung zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113248

Im RIS seit

25.03.2000

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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