Norm
UWG §14 A1Rechtssatz
Zwischen einem das Sicherheitsgewerbe gemäß § 127 Z 18 GewO Ausübenden und demjenigen, der Leute zu Leibwächtern ausbildet, besteht in Bezug auf jene Personen, die den Befähigungsnachweis für Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe anstreben, ein Wettbewerbsverhältnis.Zwischen einem das Sicherheitsgewerbe gemäß Paragraph 127, Ziffer 18, GewO Ausübenden und demjenigen, der Leute zu Leibwächtern ausbildet, besteht in Bezug auf jene Personen, die den Befähigungsnachweis für Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe anstreben, ein Wettbewerbsverhältnis.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113495Dokumentnummer
JJR_20000314_OGH0002_0040OB00038_00T0000_001