Norm
ABGB §1330 BIIRechtssatz
Da das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte keine vertypten Tatbilder enthält, die den Begriff "Standesvergehen" näher konkretisieren, handelt es sich beim Vorwurf, ein Rechtsanwalt habe ein Standesvergehen "des höchsten Ranges" begangen, um ein Werturteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113507Zuletzt aktualisiert am
09.07.2008