Rechtssatz
Ein Rechtsanwalt, der dem Strafgericht eine Sicherstellung oder einen zur Schadensgutmachung bestimmten Vermögenswert übergibt, ist nicht automatisch als deren Eigentümer oder Erleger zu qualifizieren, dem im Erlagsverfahren Parteistellung zukommt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113470Dokumentnummer
JJR_20000314_OGH0002_0050OB00032_00T0000_008