Norm
ABGB §16Rechtssatz
Eine durch die Tarnung einer Werbesendung als Privatpost (Ansichtskarte mit Urlaubsgruß) bewirkte Täuschung ist rechtswidrig; sie führt wegen der faktischen Notwendigkeit, die Werbung zumindest teilweise zur Kenntnis zu nehmen, auch zu einer mit dem Schutz des Privatbereichs unvereinbaren Belästigung. Einer Interessenabwägung bedarf es nicht, weil ein Interesse des Werbenden an täuschenden Werbemaßnahmen von vornherein zu verneinen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113317Im RIS seit
13.04.2000Zuletzt aktualisiert am
22.01.2013