RS OGH 2000/3/21 10ObS197/99i, 6Ob94/11h, 5Ob113/17d

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Veröffentlicht am 21.03.2000
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Norm

BSVG §71
BSVG §74 Abs4

Rechtssatz

Im Fall der Pensionsteilung nach § 71 BSVG liegt der Zahlung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern keine Übernahme familienrechtlicher Verpflichtung des Pensionisten zugrunde, sondern handelt es sich um die Erfüllung eines öffentlich-rechtlichen Anspruches des Auszahlungsberechtigten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt der Bauern, bei der die über die familienrechtliche Beistandspflicht hinausgehende Mitwirkung im bäuerlichen Betrieb berücksichtigt werden soll.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113293

Im RIS seit

20.04.2000

Zuletzt aktualisiert am

26.03.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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