RS OGH 2000/3/28 1Ob69/00d

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Veröffentlicht am 28.03.2000
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Rechtssatz

Kann die für eine Parteienförderung anspruchsberechtigte politische Partei auf einfache Weise ermittelt werden, ist selbst bei Vorhandensein mehrerer Forderungsprätendenten eine gerichtliche Hinterlegung der Förderungsgelder gemäß § 1425 ABGB nicht möglich.Kann die für eine Parteienförderung anspruchsberechtigte politische Partei auf einfache Weise ermittelt werden, ist selbst bei Vorhandensein mehrerer Forderungsprätendenten eine gerichtliche Hinterlegung der Förderungsgelder gemäß Paragraph 1425, ABGB nicht möglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113588

Dokumentnummer

JJR_20000328_OGH0002_0010OB00069_00D0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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