Norm
WEG idF WRN 1999 §13c Abs3Rechtssatz
Das gesetzliche Vorzugspfandrecht ist in seinem Bestand weder von einer vertraglichen Einräumung abhängig noch von einer Eintragung im Grundbuch, abgesehen von der in § 13c Abs 4 WEG konzipierten Einschränkung. Damit ist der Eintragungsgrundsatz des Grundbuchs lückenlos durchbrochen.Das gesetzliche Vorzugspfandrecht ist in seinem Bestand weder von einer vertraglichen Einräumung abhängig noch von einer Eintragung im Grundbuch, abgesehen von der in Paragraph 13 c, Absatz 4, WEG konzipierten Einschränkung. Damit ist der Eintragungsgrundsatz des Grundbuchs lückenlos durchbrochen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113378Im RIS seit
27.04.2000Zuletzt aktualisiert am
27.02.2013