Beisatz: Sind in der Ausschreibung die Zuschlagskriterien nicht gewichtet, kann der Billigstbieter den ihm obliegenden Beweis auch Bestbieter zu sein, nicht erbringen. Er kann daher nicht das Erfüllungsinteresse, sondern nur den Vertrauensschaden begehren. (T2); Veröff: SZ 2003/26
Beis wie T1; Beisatz: Es kann aber nicht gleichzeitig begehrt werden, so gestellt zu werden, wie wenn der Vertrag erfüllt worden wäre und andererseits auch jene Aufwendungen ersetzt zu erhalten, die für das Zustandekommen des Vertrages getätigt wurden. (T3)
Beisatz: Der Ersatzanspruch ist bei gemeinschaftskonformer Auslegung nicht auf den Anspruch auf Ersatz der Kosten der Angebotsstellung und der durch die Teilnahme am Vergabeverfahren entstandenen sonstigen Kosten beschränkt. (T4); Beisatz: Hier: § 24 Abs 1 NÖ VergG. (T5); Beisatz: Voraussetzung für die Zulässigkeit der klagsweisen Geltendmachung dieses Anspruchs ist die Durchführung eines Feststellungsverfahrens beim UVS im Sinn des § 18 Abs 3 NÖ VergG. (T6)