RS OGH 2000/3/29 6Ob73/00d, 9Ob79/16g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.03.2000
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Norm

ABGB §1299 B
ABGB §1300 D

Rechtssatz

Ein Arzt handelt fehlerhaft, wenn er das in Kreisen gewissenhafter und aufmerksamer Ärzte oder Fachärzte vorausgesetzte Verhalten unterlässt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113383

Im RIS seit

28.04.2000

Zuletzt aktualisiert am

23.01.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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