Norm
AWB 1986 allgRechtssatz
Die Versicherung gegen Leitungswasserschäden ist eine Sachversicherung, die der Erhaltung des Gebäudes sohin des Eigentums des Versicherungsnehmers dient. Im gewissen Rahmen dient sie auch der Erhaltung und Verwertung des Gebäudes durch Vermietung bzw Verpachtung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113625Im RIS seit
07.05.2000Zuletzt aktualisiert am
08.10.2024