RS OGH 2000/4/26 7Ob78/00x

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Veröffentlicht am 26.04.2000
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Rechtssatz

Die Frage, wie lange ein Unterhaltspflichtiger anzuspannen sei, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und stellt daher keine erhebliche Rechtsfrage iSd § 14 AußStrG dar.Die Frage, wie lange ein Unterhaltspflichtiger anzuspannen sei, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab und stellt daher keine erhebliche Rechtsfrage iSd Paragraph 14, AußStrG dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113601

Dokumentnummer

JJR_20000426_OGH0002_0070OB00078_00X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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