RS OGH 2015/2/17 4Ob110/00f, 4Ob17/01f, 4Ob187/14z

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Veröffentlicht am 03.05.2000
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Die berechtigten Interessen des Abgebildeten werden verletzt, wenn er auf erniedrigende Art abgebildet wird. Die Abbildung eines in wegen Mordes Angeklagten in Handschellen muss nicht in diesem Sinn erniedrigend wirken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113494

Im RIS seit

02.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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