RS OGH 2013/11/7 16Ok2/00, 16Ok5/11, 16Ok1/13, 16Ok7/13

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.2000
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Norm

ZPO §498 Abs1
KartG 1988 §10 Abs1
KartG 1988 §10 Abs2
KartG 2005 §1
WettbG §12 Abs1

Rechtssatz

Sowohl das Vereinbarungskartell durch Vertrag als auch jenes durch Absprache setzen eine Willenseinigung zwischen den Beteiligten voraus. Ob eine solche vertragliche Übereinkunft oder Absprache vorliegt, ist eine Frage der Tatsachenfeststellungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114081

Im RIS seit

14.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

10.12.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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