RS OGH 2000/5/17 13Os50/00, 12Os46/03, 11Os90/06d, 11Os25/10a, 22Os9/15m, 28Ds8/18t, 15Os22/20d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.05.2000
beobachten
merken

Norm

StGB §31
StPO §56

Rechtssatz

Eine Tat hätte nur dann in einem früheren Verfahren abgeurteilt werden können, wenn eine gemeinsame Verfahrensführung in erster Instanz möglich gewesen wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113612

Im RIS seit

16.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

15.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten