RS OGH 2000/5/17 IVZR113/99

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Veröffentlicht am 17.05.2000
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Norm

VersVG §1

Rechtssatz

Bei der Ermittlung des Zwecks einer Risikoausschlussklausel kommt es auf deren - dem Versicherungsnehmer aus der Klausel selbst nicht erschließbare - Entstehungsgeschichte auch dann nicht an, wenn deren Berücksichtigung zu einem dem Versicherungsnehmer günstigeren Ergebnis führen könnte.

Veröff: VesR 2000,1090 (Lorenz)

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0114433

Dokumentnummer

JJR_20000517_AUSL000_0040ZR00113_9900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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