RS OGH 2015/3/3 1Ob59/00h, 8Ob16/11b, 1Ob13/15s

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Rechtssatz

Fehlt es an der gehörigen Fortsetzung des Verfahrens iSd § 1497 ABGB, so nützt das Belangen während der Verjährungsfrist nichts, weil die Verjährung gar nicht unterbrochen wurde.Fehlt es an der gehörigen Fortsetzung des Verfahrens iSd Paragraph 1497, ABGB, so nützt das Belangen während der Verjährungsfrist nichts, weil die Verjährung gar nicht unterbrochen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113698

Im RIS seit

24.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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