Rechtssatz
Fehlt es an der gehörigen Fortsetzung des Verfahrens iSd § 1497 ABGB, so nützt das Belangen während der Verjährungsfrist nichts, weil die Verjährung gar nicht unterbrochen wurde.Fehlt es an der gehörigen Fortsetzung des Verfahrens iSd Paragraph 1497, ABGB, so nützt das Belangen während der Verjährungsfrist nichts, weil die Verjährung gar nicht unterbrochen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113698Im RIS seit
24.06.2000Zuletzt aktualisiert am
21.05.2015