RS OGH 2000/5/25 1Ob59/00h, 8Ob16/11b, 1Ob13/15s

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Norm

ABGB §1497 IVG

Rechtssatz

Fehlt es an der gehörigen Fortsetzung des Verfahrens iSd § 1497 ABGB, so nützt das Belangen während der Verjährungsfrist nichts, weil die Verjährung gar nicht unterbrochen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113698

Im RIS seit

24.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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