RS OGH 2000/5/25 1Ob341/99z

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Veröffentlicht am 25.05.2000
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Norm

ABGB §16
ÄrzteG §26
KAG §9
nöKAG §20

Rechtssatz

Bei einer Weigerung des Krankenhausträgers, der Erbansprecherin in die Krankengeschichte des Erblassers Einsicht zu gewähren, müsste sie den Krankenhausträger gerichtlich belangen. In einem solchen Zivilprozess ist bei der Beurteilung des Einsichtsrechts vor einer Interessenabwägung ihre Legitimation zu prüfen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113566

Dokumentnummer

JJR_20000525_OGH0002_0010OB00341_99Z0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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