RS OGH 2000/5/29 7Ob47/99h, 1Ob144/12a

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Veröffentlicht am 29.05.2000
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Norm

EheG §97 Abs1

Rechtssatz

Der in der Form des Notariatsakts abgeschlossene Vertrag über den Anspruch auf Aufteilung der ehelichen Ersparnisse ist nach § 97 Abs 1 EheG grundsätzlich rechtswirksam, unterliegt aber den allgemeinen Gültigkeitserfordernissen schuldrechtlicher Verträge und kann durch Wegfall der Geschäftsgrundlage aufgelöst oder wegen Willensmängeln angefochten werden.

Entscheidungstexte

  • 7 Ob 47/99h
    Entscheidungstext OGH 29.05.2000 7 Ob 47/99h
  • 1 Ob 144/12a
    Entscheidungstext OGH 15.11.2012 1 Ob 144/12a
    Auch; Beisatz: Hier: Anwendbarkeit der allgemeinen Auslegungsregeln der §§ 914 f ABGB. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113791

Im RIS seit

28.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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