RS OGH 2000/5/29 7Ob47/99h, 4Ob21/22z

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Veröffentlicht am 29.05.2000
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Norm

EheG §82 Abs1
EheG §97 Abs1

Rechtssatz

Ein während aufrechter Ehe begründeter Notariaktsakt, in dem sich die Ehefrau verpflichtet, im Fall der Scheidung ein Darlehen, das ihr Mann zur Anschaffung der Ehewohnung gewährt hat, zurückzuzahlen, ist nicht nach § 97 Abs 1 EheG ungültig, soweit die Darlehensmittel entweder aus überhaupt nicht der Aufteilung unterliegenden Vermögenswerten entstammten (§ 82 Abs 1 EheG) oder nach § 97 Abs 1 Satz 2 EheG als Ersparnisse zu qualifizieren sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113792

Im RIS seit

28.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

09.05.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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