Norm
ABGB §149 Abs1Rechtssatz
Es kommt nur bei spezifischer Gefährdung des Kindeswohls in Betracht, einem Dritten und nicht dem obsorgeberechtigten Elternteil Aufträge hinsichtlich der Verwaltung des Kindesvermögens zu erteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113590Im RIS seit
29.06.2000Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020