RS OGH 2000/5/30 5Ob139/00b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 30.05.2000
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Norm

ABGB §149 Abs1

Rechtssatz

Es kommt nur bei spezifischer Gefährdung des Kindeswohls in Betracht, einem Dritten und nicht dem obsorgeberechtigten Elternteil Aufträge hinsichtlich der Verwaltung des Kindesvermögens zu erteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113590

Im RIS seit

29.06.2000

Zuletzt aktualisiert am

24.08.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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