RS OGH 2000/6/8 8ObA345/99i, 9ObA132/07p, 10ObS69/11m

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Veröffentlicht am 08.06.2000
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Norm

ZPO §260
ASGG §37

Rechtssatz

Eine Entscheidung, die außerhalb der mündlichen Streitverhandlung gefällt wird, ist einer Heilung gemäß § 37 Abs 1 ASGG nicht zugänglich.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113739

Im RIS seit

08.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

05.10.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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