RS OGH 2000/6/8 8ObA345/99i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.06.2000
beobachten
merken

Norm

ASGG §11a Abs1 Z4 lite

Rechtssatz

Ist das gesamte der Entscheidungsfindung dienende Verfahren vor dem arbeitsgerichtlichen Senat abgewickelt worden, ist der Vorsitzende nicht befugt eine Entscheidung - wenngleich außerhalb der mündlichen Streitverhandlung - allein zu fällen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113737

Dokumentnummer

JJR_20000608_OGH0002_008OBA00345_99I0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten