Norm
ASGG §11a Abs1 Z4 liteRechtssatz
Ist das gesamte der Entscheidungsfindung dienende Verfahren vor dem arbeitsgerichtlichen Senat abgewickelt worden, ist der Vorsitzende nicht befugt eine Entscheidung - wenngleich außerhalb der mündlichen Streitverhandlung - allein zu fällen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113737Dokumentnummer
JJR_20000608_OGH0002_008OBA00345_99I0000_002