RS OGH 2018/9/21 7Ob40/99d, 6Ob46/16g, 3Ob143/18b

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Veröffentlicht am 14.06.2000
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Rechtssatz

Soweit der Vertrag oder das Gesetz das Risiko der eingetretenen Veränderung einer Vertragspartei zuweist, ist diese Risikoverteilung maßgebend, und darf nicht unter Berufung auf den Wegfall der Geschäftsgrundlage unterlaufen werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113788

Im RIS seit

14.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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