RS OGH 2022/3/28 9Bkd2/99, 29Ds1/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2000
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Norm

DSt 1990 §3
RL-BA 1977 §18

Rechtssatz

Wird der Vorwurf, ein Kollege habe ein Verfahren wider besseren Wissens geführt, in einem Schriftsatz erhoben und damit bei Gericht aktenkundig, liegen unbedeutende Folgen im Sinne des § 3 DSt nicht mehr vor.Wird der Vorwurf, ein Kollege habe ein Verfahren wider besseren Wissens geführt, in einem Schriftsatz erhoben und damit bei Gericht aktenkundig, liegen unbedeutende Folgen im Sinne des Paragraph 3, DSt nicht mehr vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113985

Im RIS seit

19.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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