RS OGH 2000/6/19 9Bkd2/99, 29Ds1/21z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.06.2000
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Norm

DSt 1990 §3
RL-BA 1977 §18

Rechtssatz

Wird der Vorwurf, ein Kollege habe ein Verfahren wider besseren Wissens geführt, in einem Schriftsatz erhoben und damit bei Gericht aktenkundig, liegen unbedeutende Folgen im Sinne des § 3 DSt nicht mehr vor.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113985

Im RIS seit

19.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

13.06.2022
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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