RS OGH 2018/11/28 3Ob209/99b, 4Ob204/02g, 3Ob227/13y, 3Ob241/13g, 9Ob50/18w

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Veröffentlicht am 20.06.2000
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Rechtssatz

Im Führen einer Lebensgemeinschaft allein liegt kein ehrloser oder unsittlicher Lebenswandel.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114056

Im RIS seit

20.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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