RS OGH 2000/6/27 B2U14/99R

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Veröffentlicht am 27.06.2000
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Norm

ASVG §203 Abs1
  1. ASVG § 203 heute
  2. ASVG § 203 gültig ab 01.09.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 61/2010
  3. ASVG § 203 gültig von 01.09.2005 bis 31.08.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 132/2005
  4. ASVG § 203 gültig von 01.01.1986 bis 31.08.2005 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 111/1986

Rechtssatz

Bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, kommt eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 581 II RVO in der Regel nicht in Betracht.Bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, kommt eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Paragraph 581, römisch zwei RVO in der Regel nicht in Betracht.

Veröff: NZS 2001,325

Schlagworte

*D*, Härtefall

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0115252

Im RIS seit

27.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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