Norm
ASVG §203 Abs1Rechtssatz
Bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, kommt eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach § 581 II RVO in der Regel nicht in Betracht.Bei Versicherten, die ihren Beruf als Lizenzfußballspieler wegen eines Arbeitsunfalls nicht mehr weiter ausüben können, kommt eine Erhöhung der Minderung der Erwerbsfähigkeit nach Paragraph 581, römisch zwei RVO in der Regel nicht in Betracht.
Veröff: NZS 2001,325
Schlagworte
*D*, HärtefallEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0115252Im RIS seit
27.07.2000Zuletzt aktualisiert am
20.02.2014