RS OGH 2000/6/27 B2U22/99R

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.2000
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Norm

ASVG §175 Abs2 Z1
ASVG §175 Abs2 Z7

Rechtssatz

Wege zur Besorgung von Genussmitteln im Betrieb stehen grundsätzlich nur dann unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn deren Verzehr zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers unabweisbar notwendig war.

Veröff: NZS 2001,153

Schlagworte

*D*

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:AUSL000:2000:RS0114861

Im RIS seit

27.07.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2014
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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