Rechtssatz
Scheinkonkurrenz setzt generell voraus, dass ein Sachverhalt mehreren strafbaren Handlungen subsumiert werden kann, wobei schon ein Teil davon den Unwert vollständig abdeckt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113811Im RIS seit
28.07.2000Zuletzt aktualisiert am
13.07.2017