RS OGH 2000/7/12 7Ob153/00a, 2Ob266/01h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.07.2000
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Norm

AußStrG §238
AußStrG §244
ABGB §273

Rechtssatz

Auch wenn § 238 Abs 2 AußStrG anders als Abs 1 leg cit keine Bestimmung über das Erlöschen der Vertretungsmacht des einstweiligen Sachwalters enthält, muss angenommen werden, dass dessen Funktion mit Rechtskraft des Sachwalterbestellungsbeschlusses gemäß § 244 AußStrG jedenfalls endet und ein dies klarlegender Beschluss nur deklarativ sein kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113804

Dokumentnummer

JJR_20000712_OGH0002_0070OB00153_00A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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