RS OGH 2000/7/13 5Ob180/00g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.2000
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Norm

ABGB §1090 Ic
ABGB §1096 E
MRG §1 Abs1
WEG §1 Abs1

Rechtssatz

Ein Wohnrecht als juristischen Systembegriff gibt es nicht. Dem Mieterschutzrecht kommt der Status eines eigenständigen Sonderprivatrechts nicht zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114516

Im RIS seit

12.08.2000

Zuletzt aktualisiert am

20.02.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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