Norm
MRG §16 Abs1 Z3Rechtssatz
Die erheblichen Eigenmittel müssen in die Erhaltung des Gebäudes geflossen sein, sodass es nicht darauf ankommt, ob und in welchem Ausmaß auch die Wohnung des Mieters von den Renovierungsarbeiten profitierte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0055239Dokumentnummer
JJR_20000713_OGH0002_0050OB00187_00M0000_001