RS OGH 2000/7/13 5Ob187/00m

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Veröffentlicht am 13.07.2000
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Norm

MRG §16 Abs1 Z3

Rechtssatz

Die erheblichen Eigenmittel müssen in die Erhaltung des Gebäudes geflossen sein, sodass es nicht darauf ankommt, ob und in welchem Ausmaß auch die Wohnung des Mieters von den Renovierungsarbeiten profitierte.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0055239

Dokumentnummer

JJR_20000713_OGH0002_0050OB00187_00M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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