RS OGH 2000/7/13 6Ob286/99y, 10Ob10/10h, 5Ob16/19t

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Veröffentlicht am 13.07.2000
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Norm

ABGB §1497 III
ZPO §48
ZPO §142

Rechtssatz

Rechtsfolge einer derart ergänzungsbedürftigen Klage, deren Unvollständigkeit (hier: über Auftrag des Gerichtes) behoben wurde, ist nicht die fehlende Unterbrechungswirkung, sondern allenfalls eine Kostenseparation gemäß § 142 iVm § 48 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113956

Im RIS seit

12.08.2000

Zuletzt aktualisiert am

08.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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