RS OGH 2000/7/13 5Ob165/00a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.07.2000
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Norm

WEG idF 3.WÄG §22 Abs1 Z1

Rechtssatz

Wurden, Mittel der Gemeinschaft auf einem Anderkonto "stehengelassen", zu dessen Abdeckung ein anderer Miteigentümer verpflichtet gewesen wäre, ist er seinen Pflichten aus der Gemeinschaft nicht nachgekommen (§ 22 Abs 1 Z 1 WEG).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113762

Dokumentnummer

JJR_20000713_OGH0002_0050OB00165_00A0000_005
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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