Norm
AHG §6 Abs1Rechtssatz
Die Voraussetzungen für die Annahme einer zehnjährigen Verjährungsfrist (§ 6 Abs 1 zweiter Satz AHG) sind von der klagenden Partei in erster Instanz ausreichend darzutun.Die Voraussetzungen für die Annahme einer zehnjährigen Verjährungsfrist (Paragraph 6, Absatz eins, zweiter Satz AHG) sind von der klagenden Partei in erster Instanz ausreichend darzutun.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113917Im RIS seit
24.08.2000Zuletzt aktualisiert am
04.11.2013