RS OGH 2000/7/25 1Ob151/00p, 1Ob68/01h, 1Ob8/02m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.2000
beobachten
merken

Norm

AHG §6 Abs1

Rechtssatz

Die Voraussetzungen für die Annahme einer zehnjährigen Verjährungsfrist (§ 6 Abs 1 zweiter Satz AHG) sind von der klagenden Partei in erster Instanz ausreichend darzutun.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113917

Im RIS seit

24.08.2000

Zuletzt aktualisiert am

04.11.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten