RS OGH 2000/7/25 1Ob49/00p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.07.2000
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Norm

ABGB §1072

Rechtssatz

Für die Haftungsfreiheit des Vorkaufsverpflichteten dem Drittkäufer gegenüber genügt schon der bloße Hinweis auf die Existenz des Vorkaufsrechts im Drittvertrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113867

Dokumentnummer

JJR_20000725_OGH0002_0010OB00049_00P0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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