Norm
EO §382aRechtssatz
Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann das Kind auf Grund einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382a EO die Vorschüsse auch nach § 3 Z 2, § 4 Z 1 UVG beantragen. Dies bringt ihm insofern einen (zeitlichen) Vorteil, als in diesem Fall Vorschüsse bereits vor der von § 4 Z 5 UVG geforderten Monatsfrist ab Zustellung der einstweiligen Verfügung erreicht werden könnten.Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann das Kind auf Grund einer einstweiligen Verfügung gemäß Paragraph 382 a, EO die Vorschüsse auch nach Paragraph 3, Ziffer 2,, Paragraph 4, Ziffer eins, UVG beantragen. Dies bringt ihm insofern einen (zeitlichen) Vorteil, als in diesem Fall Vorschüsse bereits vor der von Paragraph 4, Ziffer 5, UVG geforderten Monatsfrist ab Zustellung der einstweiligen Verfügung erreicht werden könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113995Dokumentnummer
JJR_20000823_OGH0002_0030OB00147_00I0000_002