RS OGH 2000/8/23 3Ob75/00a

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Veröffentlicht am 23.08.2000
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Norm

EO §290a Abs1 Z1

Rechtssatz

Seit Inkrafttreten der EO-Novelle 1991 kann auf Grund der umfassenden Formulierung des § 290a Abs 2 EO kein Zweifel mehr daran bestehen, dass auch "freiwillige" Abfertigungen, soweit sie auf einer Verpflichtung beruhen, von der Pfändung des Arbeitseinkommens umfasst sind. Ebenso anwendbar für Ausgleichszahlungen für Wettbewerbsbeschränkungen, sofern es sich um eine einmalige (wenn auch in Teilzahlungen) zustehende Leistung handelt; darauf ist § 291d Abs 3 EO anzuwenden, der auf Abs 1 Satz 1 verweist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114055

Dokumentnummer

JJR_20000823_OGH0002_0030OB00075_00A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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