RS OGH 2000/8/29 1Ob196/00f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.2000
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Norm

ABGB §364 Abs2 B4
ABGB §364 Abs2 C

Rechtssatz

Begeben sich die Gäste eines Lokals immer wieder auf ein Nachbargrundstück, auf dem sie Verunreinigungen herbeiführen, so ist dies eine "typische Folge der Unternehmensführung", weshalb diese Immissionen dem Lokalbetreiber zuzurechnen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114227

Dokumentnummer

JJR_20000829_OGH0002_0010OB00196_00F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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