Norm
ABGB §364 Abs2 B4Rechtssatz
Begeben sich die Gäste eines Lokals immer wieder auf ein Nachbargrundstück, auf dem sie Verunreinigungen herbeiführen, so ist dies eine "typische Folge der Unternehmensführung", weshalb diese Immissionen dem Lokalbetreiber zuzurechnen sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114227Dokumentnummer
JJR_20000829_OGH0002_0010OB00196_00F0000_001