RS OGH 2000/8/29 1Ob196/00f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.08.2000
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Norm

ABGB §364 Abs2 B4
ABGB §364 Abs2 C

Rechtssatz

Die Pflicht eines eine Gaststätte betreibenden Nachbarn zur Vermeidung unzulässiger Immissionen darf nicht derart überspannt werden, dass er gleichsam jedem Gast, der das Lokal verlässt, ein Kontrollorgan nachzuschicken habe, um Verunreinigungen auf den Nachbargrundstücken hintanzuhalten. Ist ihm aber bekannt, dass der Nachbargrund bereits wiederholte Male verunreinigt wurde, so ist er dazu verhalten, mit angemessenen Maßnahmen dafür zu sorgen, dass derartige Immissionen künftig unterbleiben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114228

Dokumentnummer

JJR_20000829_OGH0002_0010OB00196_00F0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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