RS OGH 2000/9/15 7Ob18/00y

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Veröffentlicht am 15.09.2000
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Norm

VersVG §66 Abs1

Rechtssatz

Werden bei Beurteilung des Vorliegens eines Einbruchsdiebstahls Ermittlungen der Polizei veranlasst und die Ermittlungsergebnisse von der Versicherung verwendet, so stellen die dabei dem Versicherungsnehmer erwachsenen Kosten solche iSd § 66 Abs 1 VersVG dar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114218

Dokumentnummer

JJR_20000915_OGH0002_0070OB00018_00Y0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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