Norm
ABGB §1425 VCRechtssatz
Bei der Verpflichtung, eine Wohnung geräumt "zu übergeben", reicht die Hinterlegung der Schlüssel zur Befreiung von der Schuld nicht aus. Wird nur die Verwahrung der Wohnungsschlüssel, nicht aber die Bestellung eines Verwahrers hinsichtlich der Wohnung begehrt, ist der Erlagsantrag unschlüssig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114203Dokumentnummer
JJR_20000915_OGH0002_0070OB00050_00D0000_003