RS OGH 2000/9/15 7Ob27/00x, 7Ob58/01g, 7Ob140/01s (7Ob141/01p), 7Ob145/02b, 5Ob191/04f, 4Ob200/08b,

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Veröffentlicht am 15.09.2000
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Norm

ZPO §508
ZPO §528 Abs2a L

Rechtssatz

An den Zulässigkeitsausspruch des Gerichts zweiter Instanz ist der Oberste Gerichtshof nicht einmal im Fall des Vorliegens der gesetzlichen Voraussetzungen gebunden, umsoweniger dann, wenn diese nicht vorliegen (6 Ob 236/98v).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114163

Im RIS seit

15.10.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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