Rechtssatz
Im Leitungsrohr gefasstes und geführtes Wasser ist eine Sache, die Gegenstand eines Kaufvertrags sein kann (vgl GlUNF 3231).Im Leitungsrohr gefasstes und geführtes Wasser ist eine Sache, die Gegenstand eines Kaufvertrags sein kann vergleiche GlUNF 3231).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114207Dokumentnummer
JJR_20000927_OGH0002_0070OB00060_00Z0000_004