RS OGH 2000/9/27 7Ob44/00x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.09.2000
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Norm

VersVG §177 Abs1
VersVG §177 Abs3

Rechtssatz

Der Eintritt in den Versicherungsvertrag ist bei Konkurs des Versicherungsnehmers innerhalb eines Monats nach Konkurseröffnung vorzunehmen, wobei die Zustimmung durch den Versicherungsnehmer selbst und nicht vom Masseverwalter auszuüben ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114166

Dokumentnummer

JJR_20000927_OGH0002_0070OB00044_00X0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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