Norm
KSchG §27 Fall2Rechtssatz
Das Rücktrittsrecht des § 27 zweiter Fall KSchG gelangt in Fällen zur Anwendung gelangt, wo im Ansparvertrag im Rahmen eines Pauschalangebotes zwar Waren und ein Pauschalkaufpreis bestimmt sind, aber gleichzeitig festgelegt wird, dass dem Käufer das Recht zusteht, an deren Stelle andere Waren zu beziehen, ohne dass für diese ein Kaufpreis festgelegt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114408Dokumentnummer
JJR_20000927_OGH0002_0070OB00023_00H0000_004