RS OGH 2000/9/27 7Ob44/00x

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Veröffentlicht am 27.09.2000
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Rechtssatz

Mit der Kündigung der Kapitalversicherung durch den Versicherten beziehungsweise den Masseverwalter nach § 165 VersVG kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass diese den Anspruch auf den Rückkaufswert erheben und insofern eine widerrufbare Bezugsberechtigung eines Begünstigten widerrufen wird.Mit der Kündigung der Kapitalversicherung durch den Versicherten beziehungsweise den Masseverwalter nach Paragraph 165, VersVG kommt grundsätzlich zum Ausdruck, dass diese den Anspruch auf den Rückkaufswert erheben und insofern eine widerrufbare Bezugsberechtigung eines Begünstigten widerrufen wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114167

Dokumentnummer

JJR_20000927_OGH0002_0070OB00044_00X0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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