Norm
IESG §1 Abs5Rechtssatz
Kein Anspruch auf Insolvenz-Ausfallgeld, wenn der Konkurs zwar vor Ablauf der Frist des § 6 Abs 1 IESG, jedoch nach Ende der Anmeldungsfrist und Durchführung der Prüfungstagsatzung aufgehoben wurde, ohne dass die Entgeltforderung im Konkurs angemeldet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0038845Dokumentnummer
JJR_20000928_OGH0002_008OBS00044_00D0000_001