Norm
AnerbenG §2 Abs3Rechtssatz
Auch Unternehmen, für deren Betrieb keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, können zum Erbhof gehören. Hier: Tätigkeit des Landwirtes als Pferdeeinsteller.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114345Im RIS seit
04.11.2000Zuletzt aktualisiert am
22.07.2010