RS OGH 2010/6/24 6Ob62/00m, 6Ob84/10m

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Veröffentlicht am 05.10.2000
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Norm

AnerbenG §2 Abs3

Rechtssatz

Auch Unternehmen, für deren Betrieb keine Gewerbeberechtigung erforderlich ist, können zum Erbhof gehören. Hier: Tätigkeit des Landwirtes als Pferdeeinsteller.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114345

Im RIS seit

04.11.2000

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2010
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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