Norm
AnerbenG §1 Abs1Rechtssatz
Bei der Frage des angemessenen Erhaltungsbedarfs für zwei erwachsene Personen (§ 1 Abs 1 AnerbenG) ist nicht auf das jeweilige konkrete Erscheinungsbild abzustellen, sondern auf den typischen Bedarf in bäuerlichen Kreisen, der sich - dem Gesetzeswortlaut entsprechend - nach den örtlichen Verhältnissen zu orientieren hat. Auf subjektiv-konkrete Verhältnisse kommt es hiebei nicht an.Bei der Frage des angemessenen Erhaltungsbedarfs für zwei erwachsene Personen (Paragraph eins, Absatz eins, AnerbenG) ist nicht auf das jeweilige konkrete Erscheinungsbild abzustellen, sondern auf den typischen Bedarf in bäuerlichen Kreisen, der sich - dem Gesetzeswortlaut entsprechend - nach den örtlichen Verhältnissen zu orientieren hat. Auf subjektiv-konkrete Verhältnisse kommt es hiebei nicht an.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114347Im RIS seit
04.11.2000Zuletzt aktualisiert am
28.01.2020